CDU-Antrag: Ortsvorsteher lehnt Vorortbesuch in Fürstenhausen ab

Nach einem spontanen Protest zahlreicher Bürgerinnen und Bürger während der letzten Ortsratssitzung reagierte die CDU-Fraktion sofort und stellte Antrag auf eine Ortsbesichtigung, dieser Antrag wurde vom Ortsvorsteher nun abgelehnt.

Die letzte Sitzung vom Ortsrat Völklingen am 23.10.2019 wurde durch eine spontane Kundgebung von ca. 40 Bürgerinnen und Bürgern und auch vielen Kindern genutzt, um auf ein Problem in Fürstenhausen, in der verlängerten Langwiesstrasse, hinzuweisen.

„Der Ortsrat Völklingen war parteiübergreifend in den letzten 10 Jahren immer für Anliegen aus der Bevölkerung offen. Wir als Gremium zwischen Stadtrat, Ausschüssen und Verwaltung haben es in dieser Zeit immer gemeinsam, über alle Parteigrenzen hinaus geschafft, eine Brücke der Verständigung zu schlagen und somit Probleme schon im Vorfeld zu lösen.“, erklärt Uwe Steffen, Fraktionsvorsitzender der CDU im Ortsrat die bisherige Zusammenarbeit in diesem Gremium.

Die CDU-Fraktion hat entsprechend nach kurzer Beratung in der Sitzung den Antrag gestellt, eine Ortsbesichtigung in der verlängerten Langwiesstrasse zu machen. Dies wurde von allen Mitgliedern im Ortsrat und auch vom Ortsvorsteher so an dem Abend mitgetragen. Es gab weder Einwände noch Gegenstimmen für diesen Antrag.

Am Samstag erreichte uns nun zu unserer Überraschung ein Schreiben des Ortsvorstehers Stephan Tautz (Wir Bürger Völklingen) in dem er unseren Antrag ablehnt, da der Ortsrat dafür nicht zuständig sei.

Unser Fraktionsvorsitzender Uwe Steffen fasst zusammem:
„Wir wollten uns kümmern, uns umfassend vor Ort über die Situation informieren, so wie es der Ortsrat in den vergangenen Jahren gemeinsam immer getan hat. Deswegen haben wir dazu noch in der Sitzung den Antrag auf den Ortstermin gestellt. Leider wurde der Antrag mit Verweis auf das KSVG vom zuständigen Ortsvorsteher abgewiesen. Wir bedauern, dass hier offenbar Teile der Bürger mit ihren Anliegen bei Stephan Tautz kein Gehör finden. Wir als CDU stehen aber weiterhin beiden Seiten gesprächsbereit zur Verfügung.“