Der Unfall Höhe Spielplatz in der Brahmsstraße verdeutlicht die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Brahmsstraße, Händel- und Hohlstraße. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist hier endlich durch die Stadt Völklingen mit Einbeziehung der Anwohner anzugehen. Die CDU Ludweiler setzt sich hierzu weiterhin auf Orts- und Stadtratebene ein. (Foto: CDU Ludweiler)

CDU beschäftigt sich mit Sicherheit im Straßenverkehr: Erster Antrag wurde gestellt!

Nach einem Verkehrsunfall in unmittelbarer Nähe zu einem Spielplatz im Stadtteil Ludweiler verdeutlicht sich für die CDU Völklingen die Notwendigkeit Bereiche in denen Kinder unterwegs sind sicherer zu gestalten. Die CDU in Ludweiler fordert deswegen ein verkehrsberuhigendes Gesamtkonzept für den Bereich Brahmsstraße, Händel- und Hohlstraße.

Der Unfall Höhe Spielplatz in der Brahmsstraße verdeutlicht die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Brahmsstraße, Händel- und Hohlstraße. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist hier endlich durch die Stadt Völklingen mit Einbeziehung der Anwohner anzugehen. Die CDU Ludweiler setzt sich hierzu weiterhin auf Orts- und Stadtratebene ein. (Foto: CDU Ludweiler)

Der Unfall Höhe Spielplatz in der Brahmsstraße verdeutlicht die Notwendigkeit einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Brahmsstraße, Händel- und Hohlstraße. Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist hier endlich durch die Stadt Völklingen mit Einbeziehung der Anwohner anzugehen. Die CDU Ludweiler setzt sich hierzu weiterhin auf Orts- und Stadtratebene ein. (Foto: CDU Ludweiler)

Auch in der Innenstadt beschäftigten sich der Ortsverband Völklingen zusammen mit der Ortsratsfraktion und der Jungen Union Völklingen mit dem Thema und folgt entsprechenden Bürgerhinweisen zur Poststraße im Abschnitt vor der Versöhnungskirche, wo aktuell trotz des dortigen Spielplatzes Tempo 50 gefahren werden darf! Außerdem kritisieren Ortsverband, JU und Ortsrat die unzureichend gekennzeichnete Tempo-30-Zone im Bereich der Grundschule Bergstraße. Hier wurde bereits ein gemeinsamer Antrag auf den Weg gebracht der in beiden Bereichen die Situation verbessern soll (siehe unten).

Die CDU-Stadtratsfraktion wird sich mit dem Thema in der kommenden Fraktionssitzung eingehender beschäftigen. Deswegen bittet die CDU Völklingen um Ihre Hinweise an mail@cdu-vk.de. Gerne stehen Ihnen auch unsere Ratsmitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung.


Gemeinsamer Antrag der CDU-Ortsratsfraktion im Ortsrat Völklingen und dem CDU Ortsverband Völklingen-Mitte vom 23.10.2019

Antrag: Tempo 30-Strecke in der Poststraße ausweiten | Verbesserung der Erkennbarkeit der Tempo-30-Zone rund um die Grundschule Bergstraße

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Blatt,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Sellen,

auf Grund eines Verkehrsunfalls im Eingangsbereich eines Spielplatzes in der Ludweiler Brahmsstraße erneuerten Anlieger der Poststraße im Teilbereich zwischen der Hofstattstraße und Gatterstraße gegenüber unseren Rats- und Ortsverbandsvertretern ihre Forderung nach einer Tempobegrenzung auf Tempo 30, sowie auf eine besser erkennbare Beschilderung der bereits vorhandenen 30-Zone rund um die Grundschule Bergstraße.

Zur Situation:

Entgegen der im VEP Plan 4.1. (Geschwindigkeiten – Teil Nord, Bestand) angegebenen „Tempo 30 Strecke“ ist im zuvor genannten Teilbereich der Poststraße Tempo 50 in beide Fahrtrichtungen gestattet – vgl. Fotodokumentation in der Anlage. Auf Grund des Spielplatzes, der sich in diesem Bereich der Poststraße befindet, wird die Straße gerade hier von vielen Kindern und Jugendlichen frequentiert. Hinzu kommen die zur und von der Grundschule Bergstraße pendelnden SchülerInnen sowie Jugendliche, die das Jugendfreizeitzentrum in der Hofstattstraße um die Ecke besuchen.
Da es in der Poststraße auch keine Überquerungshilfe gibt und am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge den Blick auf die Straße gerade für Kinder zusätzlich erschweren, stellt das hier gestattete Tempo von 50 km/h ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit dar. In den vergangenen Jahren kam es wohl auch deswegen bereits von glimpflich ausgegangenen Berührungen zwischen Autos und Kindern.

Des Weiteren ist die vorhandene Beschilderung der Tempo-30-Zone rund um die Grundschule Bergstraße schlecht erkennbar. Selbst vermeintlich Ortskundige sind sich dieser auf Grund der unauffälligen und kleinen Beschilderung nicht bewusst. Ein Missstand, der bereits Mitte der 1990er Jahre durch Eltern von damaligen Grundschülern bemängelt wurde und bis heute vorherrscht.

Wir beantragen aus diesem Grund:

  • Einrichtung einer Tempo 30-Strecke gemäß des VEP Plan 21.1. (Geschwindigkeiten – Teil Nord, Planung) im Teilbereich der Poststraße zwischen der Hofstatt- und Gatterstraße.
  • Überprüfung der Möglichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe/eines Fußgängerüberwegs im genannten Bereich der Poststraße.
  • Verbesserung der Beschilderung und Kennzeichnung der vorhandenen Tempo-30-Zone rund um die Grundschule Bergstraße.
  • Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in diesen Bereichen.

Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass sich der Sicherheitsbeirat der Stadt Völklingen bereits mit der dortigen Situation befasst hat und der Verwaltung bereits entsprechende Vorschläge zukommen ließ.

Uwe Steffen
(Fraktionsvorsitzender der CDU-Ortsratsfraktion im Ortsrat Völklingen)

Andreas Hell
(für den CDU OV Völklingen – Pressesprecher der Ortsratsfraktion)

Melis Aydin
(Vorsitzende der Jungen Union Völklingen)

Anlage: Fotodokumentation vom 22.10.2019


Fotodokumentation vom 22.10.2019

1. Straßenabschnitt der Poststraße zwischen Hofstatt- und Gatterstraße

Foto 1.1: Der Einfahrtsbereich aus Richtung Hofstattstraße in die Poststraße – kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h auf dieser Strecke hinweist.

Foto 1.1: Der Einfahrtsbereich aus Richtung Hofstattstraße in die Poststraße – kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h auf dieser Strecke hinweist.

Foto 1.2: Auch nach der Einmündung der Nebenstraße weist kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h hin.

Foto 1.2: Auch nach der Einmündung der Nebenstraße weist kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h hin.

Foto 1.3: Der Einfahrtsbereich aus Richtung Gatterstraße in die Poststraße – auch in diese Fahrtrichtung: Kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h hinweist.

Foto 1.3: Der Einfahrtsbereich aus Richtung Gatterstraße in die Poststraße – auch in diese Fahrtrichtung: Kein Zeichen 274, das auf ein Strecken-Tempolimit von 30km/h hinweist.

Fazit: Es besteht entgegen des VEP Plan 4.1 kein Streckentempolimit in diesem Straßenbereich.

2. Kennzeichung der Tempo-30-Zone rund um die Grundschule Bergstraße

Foto 2.1.: Einfahrt aus Richtung Gatterstraße in die Poststraße. Das Zeichen 274.1 (Beginn der Tempo-30-Zone) ist in kleiner Ausführung rechts eines Parkplatzschildes angebracht, was das Zeichen schlecht wahrnehmbar macht. Rechtsabbieger aus der Gatterstraße nehmen dieses Zeichen ggf. auf Grund der Positionierung und geringen Größe gar nicht wahr.

Foto 2.1.: Einfahrt aus Richtung Gatterstraße in die Poststraße. Das Zeichen 274.1 (Beginn der Tempo-30-Zone) ist in kleiner Ausführung rechts eines Parkplatzschildes angebracht, was das Zeichen schlecht wahrnehmbar macht. Rechtsabbieger aus der Gatterstraße nehmen dieses Zeichen ggf. auf Grund der Positionierung und geringen Größe gar nicht wahr.

Foto 2.2.: Einfahrt in Hirtenstraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung istauch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840x840 mm wäre.

Foto 2.2.: Einfahrt in Hirtenstraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung istauch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840×840 mm wäre.

Foto 2.3.: Einfahrt in Poststraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840x840 mm wäre.

Foto 2.3.: Einfahrt in Poststraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840×840 mm wäre.

Foto 2.4.: Einfahrt in karlstraße. Das Zeichen 274.1 ist vergleichsweise gut sichbar positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840x840 mm wäre. Auch hier: Rechtsabbieger nehmen es ggf. nicht unbedingt wahr.

Foto 2.4.: Einfahrt in Karlstraße. Das Zeichen 274.1 ist vergleichsweise gut sichbar positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840×840 mm wäre. Auch hier: Rechtsabbieger nehmen es ggf. nicht unbedingt wahr.

Foto 2.5.: Einfahrt in die Hochstraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840x840 mm wäre. Rechtsabbieger sollten das Zeichen an dieser Stelle gut wahrnehmen können.

Foto 2.5.: Einfahrt in die Hochstraße. Das Zeichen 274.1 ist gut positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840×840 mm wäre. Rechtsabbieger sollten das Zeichen an dieser Stelle gut wahrnehmen können.

Foto 2.6.: Einfahrt in die Kreppstraße. Das Zeichen 274.1 ist erkennbar positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840x840 mm wäre. Rechtsabbieger nehmen es ggf. nicht unbedingt wahr.

Foto 2.6.: Einfahrt in die Kreppstraße. Das Zeichen 274.1 ist erkennbar positioniert, allerdings auf Grund der kleinen Ausführung ist auch dieses Schild schlechter wahrnehmbar als es in der Standard-Größe nach RWB 2000 von 840×840 mm wäre. Rechtsabbieger nehmen es ggf. nicht unbedingt wahr.

Foto 2.7.: Ausfahrt aus der Kreppstraße. Das Zeichen 274.2 (Ende der Tempo-30-Zone) ist nicht sichtbar, da es der Ast eines Baumes verdeckt.

Foto 2.7.: Ausfahrt aus der Kreppstraße. Das Zeichen 274.2 (Ende der Tempo-30-Zone) ist nicht sichtbar, da es der Ast eines Baumes verdeckt.