CDU-Ortsrat Ludweiler: Baustellen auf ordnungsgemäße Absicherung prüfen!
Im Rahmen des Breitbandausbaus kam es in Ludweiler vermehrt zu nicht ordnungsgemäßer Einrichtung von Baustellen im Bereich von Gehwegen. Eine Fußgängerführung wurde von den Bauunternehmen nicht durchgeführt, d. h. die Fußgänger mussten auf die Fahrbahn ausweichen. Gerade Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer und daher ist nach den RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) für diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer immer ein besonderer Schutzraum im Straßenverkehr zu gewährleisten. Wir haben bei der Stadtverwaltung nun nachgefragt, wie sie aktuell und in Zukunft die Umsetzung der Richtlinien sicherstellen möchte.
„Ordnungsgemäße Absicherung von Baustellen nach RSA und deren Überwachung durch die Straßenverkehrsbehörde der Mittelstadt Völklingen“
Eine sichere Fußgängerlenkung hat oberste Priorität.
Beispielhaft sind hierzu Bilder von sog. „Baustelleneinrichtungen“ in Ludweiler beigefügt; diese sind bei weitem nicht vollzählig.

Kinder müssen bei dieser Baustelle auf die Straße ausweichen. Eine Lebensgefährliche Angelegenheit. (Foto: CDU)
Da auch bereits im Vorfeld dieser größeren Baumaßnahme fehlerhafte Baustelleneinrichtungen vorgefunden wurden, ergeben sich folgende Fragen insbesondere für den Bereich Ludweiler:
- Wie viele Personen sind bei der Straßenverkehrsbehörde beschäftigt?
- Wie viele Kontrollfahrten wurden in den letzten drei Jahren durchgeführt? (Jahre aufgeschlüsselt)
- Wie viele Kilometer umfasst das Straßennetz der Stadt Völklingen / des Ortsteiles Ludweiler?
- Welche Strecken (km-Angaben) wurden hierbei von den Mitarbeitern zurückgelegt?
- Setzen die Mitarbeiter hierzu Dienstfahrzeuge ein?
- Wie werden die Kontrollen / Kontrollfahrten protokolliert?
- Gibt es eine Prioritätsliste für die Kontrollen besonders frequentierter Fußgängerwege wie z. B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen, öffentlichen Einrichtungen?
- Sind die Kontrollfahrten regelmäßiger Natur?
- Wie oft wurden Verfehlungen festgestellt und wie wurden diese geahndet?
- Wie wird mit eingehenden Bürgerbeschwerden umgegangen? Erfolgt hierzu zumindest eine Eingangsbestätigung?