Nachgefragt: Strengere Regeln auch für Völklinger Shisha-Bars?
Medienberichten zufolge prüft die Landeshauptstadt Saarbrücken derzeit, ähnlich wie die Stadt Homburg eine sogenannte „Allgemeinverfügung“ zu erlassen, die strengere Auflagen für den Betrieb von „Shisha-Bars“ enthält, zum Beispiel Fluchtwege und Lüftungsanlagen betreffend.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Völklinger Stadtverwaltung um Auskunft wie folgt:
- Wie viele „Shisha-Bars“ gibt es derzeit in Völklingen (bitte nach Stadtteilen aufschlüsseln)?
- Welche Auflagen gibt es derzeit in Völklingen für den Betrieb von „Shisha-Bars“?
- Wie oft und durch wen erfolgten in den vergangenen Jahren Kontrollen dieser „Shisha-Bars“ in Völklingen, etwa hinsichtlich Jugendschutzgesetz, Brandschutz, steuerrechtlicher Straftaten oder nicht eingehaltenem Nichtraucherschutz?
- Wie viele und welche Verstöße wurden bei diesen Kontrollen in den vergangenen fünf Jahren festgestellt und wie wurden diese geahndet?
- Beabsichtigt die Stadt Völklingen die Einführung einer „Allgemeinverfügung“ nach dem Vorbild der Stadt Homburg?